Bestattungskosten in Bremen und Niedersachsen
Wenn sich ein Sterbefall ankündigt oder bereits eingetreten ist, stellt sich unweigerlich die Frage
Welche Bestattungskosten fallen an und wie finde ich den richtigen Bestatter ?
Dabei muss zuerst geklärt werden, welche Beisetzungsart gewünscht wird und die Frage, in welchem Rahmen die Verabschiedung statt finden soll. War in früheren Zeiten eine Beisetzung ohne umfangreiche Trauerfeier undenkbar, wird in Zeiten des gesellschaftlichen Wertewandels immer häufiger im engen Familienkreis beigesetzt.
Auch sind die Mittel für einen Trauerfall oftmals begrenzt, weil selten Rücklagen für einen Sterbefall gebildet werden und keine Sterbegeldversicherung vorliegt..
Deshalb sollte man im Trauerfall nicht unbedingt nur einen oder den nächst besten Bestatter aufsuchen, sondern mindestens vorab telefonisch einen Bestattervergleich vornehmen und die Kosten und Leistungen vergleichen.
Leider kommt es auch heute immer noch vor, dass man unter dem
Eindruck der emotionale Notlage eines Trauerfalls, schnell
Entscheidungen trifft, die man sonst zweimal überdacht hätte, und die das zur
Verfügung stehende finanzielle Budget eventuell sprengt.
Wichtig ist zu
wissen, dass man nicht das räumlich nächste Bestattungsunternehmen beauftragen
muss, und auch die Nähe zum möglichen Friedhof sollte nicht das einzige
Kriterium sein.
Jedes Bestattungsinstitut darf auf jedem Friedhof beisetzen und oftmals sind Unternehmen, die nicht am Ort ansässig, qualitativ eine genauso gute Wahl, aber deutlich günstiger.
So legen wir großen Wert auf transparente Komplettangebote, die
Ihnen einen aussagefähigen Bestatterpreisvergleich ermöglichen. Diese
Infoseite bietet Ihnen einen einleitenden Einstieg für Ihren
Bestattungsvergleich für Bremen und die umgebenden Randgemeinden.
Tiefer
gehende Informationen mit exakten Kosten zu unseren Angeboten und der
Möglichkeit Preise für Särge und Urnen zu vergleichen, finden Sie auf unserer
Hauptseite unter heckmann-bestattungen.de
Grundsätzliches:
Die vollständigen Kosten einer Bestattung stehen immer auf drei verschiedenen Säulen:
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Kosten des Bestatters für die Bestatterleistungen
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Kosten eines Friedhofs für die Grabstätte und die Beisetzung von Sarg oder Urne
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Obligatorische Auslagen für kommunale Kosten im Rahmen der Todesfeststellung und Sterbefallbeurkundung bei den örtlichen Behörden.
Wir können Ihnen aber durch die Auswahl von anderen Friedhöfen oder alternativen Bestattungsmöglichkeiten auch hierbei helfen, erhebliche Kosten einzusparen. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen die Lösung die zu den Wünschen und Vorstellungen Ihrer Familie passen
Bestatterleistung
Friedhofskosten
Die Kosten von Friedhöfen unterscheiden sich regional erheblich, wobei nicht nur die Wahl der gewünschten Grabform auschlaggebend ist, sondern auch die Frage, ob es sich um einen kommunalen oder kirchlichen Friedhof handelt. Während kirchliche Friedhöfe teilweise nur Angehörigen der eigenen Konfession eine Grabstätte gewähren, sind städtische und kommunale Friedhofe verpflichtet, auch Verstorbene ohne Konfessionszugehörigkeit zu gleichen Konditionen zu bestatten. Wir bestatten Sie auf Wunsch auf jedem Friedhof in Bremen, Hamburg und Niedersachsen und ermitteln für Sie individuell, die auf Sie zukommenden Friedhofskosten und suchen nach günstigen Alternativen. Wenn Sie eine Auswahl von bremischen Friedhöfen suchen, haben wir für Sie auf der folgenden Webseite eine Listen zusammengestellt: Friedhöfe in Bremen
Auslagen
Wenn der Tod eingetreten ist, muss der Tod ärztlich
festgestellt werden. Diese Kosten werden nicht mehr durch eine Krankenkasse
getragen, sondern werden den Hinterbliebenen direkt in Rechnung gestellt. Die
Rechnung dafür kann durch die Arztpraxen theoretisch direkt an die
Hinterbliebenen verschickt werden, üblich ist aber die Verauslagung der Kosten
durch das Beerdigungsinstitut, dass diese Gebühren in der eigenen Rechnung als
durchlaufende Gelder weitergibt. Rechtlich zulässig sind hier kosten zwischen
33,- und ca 75,- EUR
In Bremen und Bremerhaven kommt bei jedem Sterbefall
eine 2. qualifizierte Leichenschau durch die Rechtsmedizin hinzu. Diese
gesetzlich vorgeschrieben Pflichtuntersuchung findet üblicherweise in den Räumen
der Beerdigungsinstitute statt und wird aktuell mit EUR 222,53 berechnet.
Zu den obligatorischen Auslagen zählen auch die Kosten der Einäscherung in einem Krematorium bei einer Feuerbestattung, die ebenfalls verauslagt werden müssen. Diese liegen zwischen Weser, Ems und Elbe bei ca 300,- bis 460,- EUR