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Diese Kosten entstehen bei einem Trauerfall im niedersächsischen Umland

 

Wie finde ich hier den richtigen Bestatter und welche Kosten entstehen ?


 

Diese Frage muss nicht für jeden Sterbefall gleich ausfallen. Als eines, der immer weniger werdenden inhabergeführten Beerdigungsinstitute, wollen wir helfen, diese Fragen zu beantworten.

Dabei legen wir großen Wert auf transparente Komplettangebote für jedes Budget,  bezogen auf unsere Leistungen als Bestattungsinstitut. Diese Seite bildet den Einstieg für Ihren Vergleich von zu erwartenden Kosten einer Bestattung für das Bremische Umland. Egal ob wir für Sie in Oyten, Achim, Osterholz-Scharmbeck, Lillienthal, Stuhr oder Delmenhorst tätig werden, sind unserer Leistungen überall gleich.

Bei uns gibt es keinerlei Aufschläge oder Zusatzkosten, für unterschiedliche Gemeinden. Wir holen innerhalb unserer Paketangebote zum gleichen Preis jede verstorbene Person  aus der Aller-Klinik in Achim oder Verden, dem Josef-Hospital in Delmenhorst, der Klinik Lilienthal, dem Kreiskrankenhaus Osterholz-Scharmbeck oder jedem anderen Krankenhaus in Niedersachsen ab.

Wir machen keinen Unterschied ob jemand in einem Alten- und  Pflegeheim in Oyten gelebt hat, oder im Bellvita Pflegeheim in Ritterhude, oder in einem Haus der Delmenhorster Heimstiftung verstorben ist.  Unsere Bestatterleistungen sind für alle Orte gleich.


Grundsätzliches:

Die Gesamtkosten einer Bestattung stehen immer auf drei verschiedenen Säulebestehen dabei immer aus drei verschiedenen Faktoren:

  • Unsere Leistungen als Bestattungsinstitut 

  • Die Kosten Ihres örtlichen Friedhofes für die Grabstätte und die Beisetzung von Sarg oder Urne

  • Nicht zu vermeidende Auslagen für ärztliche Todesfeststellungen und kommunale Kosten im Rahmen der Sterbefallbeurkundung bei den örtlichen Behörden und ggf. die Kosten eines regionalen Krematoriums für eine Einäscherung bei einer Feuerbestattung.

Nur auf den ersten Posten haben die Bestattungsinstitute einen direkten Einfluss. Wenn Sie auf der Suche nach einem gutem und zugleich preiswerten Bestatter sind, sollten Sie in erster Linie die Bestatterleistungen vergleichen. Die Kosten der Grabstätte und kommunale Auslagen fallen bei gleichem Friedhof und gleicher Grabwahl immer in gleicher Höhe an. 

Wir können aber durch die Auswahl von alternativen Friedhöfen oder anderen Bestattungsmöglichkeiten nicht selten helfen, erhebliche Kosten zu sparen. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen die Lösung die zu den Vorstellungen und Ihrem Budget passt.


Bestatterleistung


Unserer Bestatterleistungen beinhalten immer alle Kosten der erforderlichen Abholungen und Überführungen vom Sterbeort im Bremer Umland zu unserem Institut in Bremen. Hier übernehmen wir die gesetzlich erforderlichen handwerklichen und hygienischen Abläufe der Verstorbenenversorgung, sowie die kostenlose fachgerechte Lagerung in unseren Kühlräumen bis zur Beisetzung oder Einäscherung.
Bei uns können Sie auch in unseren Aufbahrungsräumen aller Ruhe Abschied von Ihren Verstorbenen nehmen. Als Bestattungsinstitut übernehmen wir selbstverständlich nicht nur die erforderlichen behördlichen Abmeldungen bei Ihnen am Ort sondern wir koordinieren auch alle Termine zwischen Ihrem örtlichen Friedhof und den Pastoren bei einer gewünschten Trauerfeier.
 
Hier finden Sie eine transparente Auflistung unsere Leistungen und Kosten für die gängigen Bestattungsarten.

 
 

Friedhofskosten

Friedhofskosten  unterscheiden sich von Ort zu Ort erheblich, wobei nicht nur die Wahl der gewünschten Grabform auschlaggebend ist, sondern auch die Frage, ob es sich um einen städtischen oder kirchlichen Friedhof handelt.

Weil hier eine keine ortsübergreifende Preisangabe möglich ist, versuchen wir auf unseren weiterführenden Regionalseiten die wichtigsten Friedhofskosten für Ihren Ort zu ermitteln

Wenn Sie eine Auswahl von bremischen Friedhöfen suchen, haben wir für Sie auf der folgenden Webseite eine Listen zusammengestellt: Friedhöfe in Bremen


Auslagen

Ist der Tod eingetreten ist, muss er zunächst ärztlich festgestellt werden. Diese Kosten werden leider nicht mehr durch eine Krankenkasse getragen, sondern werden den Hinterbliebenen direkt in Rechnung gestellt. Die Rechnung dafür muss durch die Arztpraxen direkt an die Hinterbliebenen gerichtet werden, kann aber üblicherweise über die Beerdigungsinstitute weiter gereicht werden, die diese Gebühren verauslagen und als durchlaufende Gelder verbuchen. Rechtlich zulässig sind hier Kosten zwischen 33,- und ca 75,- EUR; wobei höhere Kosten gelegentlich vorkommen, die aber gemäß Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) nicht immer  zulässig sind. Krankenhäuser in Bremen stellen dafür Kosten von 51,- EUR in Rechnung wobei kein Gebühr für die kurzzeitige Nutzung der Kühlräume berechnet werden, in Achim und Verden werden durch die Aller-Kliniken 100,- EUR mit Nutzung der Kühlräume berechnet und in Cuxhaven berechnet die Helios Klinik 71,- EUR

Zu den obligatorischen Auslagen zählen auch die Kosten der Einäscherung in einem Krematorium bei einer Feuerbestattung, die ebenfalls verauslagt werden müssen. Diese liegen zwischen Weser, Ems und Elbe  bei ca 300,- bis 460,- EUR zuzüglich einer gesetzlich vorgeschriebenen 2. amtsärztlichen Untersuchung m Krematorium von 62,- bis 72 EUR